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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BauInvest Niederrhein UG (haftungsbeschränkt)

 

1. Geltungsbereich, Form


1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BauInvest Niederrhein UG (nachfolgend als „BauInvest“ bezeichnet) und ihren Kunden. 


1.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass BauInvest in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.


1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der BauInvest maßgebend.


1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax), abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.


1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.



2. Vertragsschluss


2.1 Die Angebote von BauInvest sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn BauInvest dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sie sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.


2.2 Die Bestellung der jeweiligen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist BauInvest berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei BauInvest anzunehmen.


2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Zusendung einer Auftrags- bzw. Bestellbestätigung) oder durch Erbringung der Leistung gegenüber dem Kunden erklärt werden.



3. Vertragsgegenstand und Leistungszeit


3.1 Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet des Home Staging. Das bedeutet, dass eine vom Kunden zur Verfügung gestellte Immobilie (nachfolgend als „Objekt“ bezeichnet) zwecks Unterstützung von Verkaufs- oder Vermietungsabsichten des Kunden durch BauInvest zeitweise mit Möbeln, Dekorations- und/oder sonstigen Einrichtungsgenständen (nachfolgend als „Einrichtungsgegenstände“ bezeichnet) ausgestattet wird und im Bedarfsfall kleine Schönheitsreparaturen, deren Umfang schriftlich vereinbart wird, durchgeführt werden. BauInvest schuldet hierbei nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges, wie etwa einen erfolgreichen Verkauf bzw. eine erfolgreiche Vermietung der Immobilie oder die Erzielung eines höheren Kauf- bzw. Mietpreises. 


3.2 Der konkrete Leistungsumfang, der Zeitpunkt der Leistungserbringung und der Ort der Leistungserbringung werden zwischen BauInvest und dem Kunden im Rahmen des Vertragsschlusses individuell abgesprochen und vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Mietzeit acht Wochen. Eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsangebote erhält der Kunde unter anderen auf der Webseite der BauInvest unter www.homestaging-niederrhein.de. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist BauInvest bei der Ausstattung und Dekoration des Objektes grundsätzlich frei. 


3.3 BauInvest ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen.


3.4 Angaben zum Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, BauInvest hat einen Termin bzw. eine Frist schriftlich gegenüber dem Kunden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und zugesagt.



4. Preise und Zahlungsbedingungen


4.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von BauInvest. Eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsangebote mit den entsprechenden Preisen erhält der Kunde unter anderen auf der Webseite der BauInvest unter www.homestaging-niederrhein.de.


4.2 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung fällig und zu zahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung. BauInvest ist jedoch jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt BauInvest spätestens mit der Auftragsbestätigung.


4.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Zahlungsanspruch ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. BauInvest behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 


4.4 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zur Forderung der BauInvest steht. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.


4.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von BauInvest durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist BauInvest berechtigt, eine angemessene Garantie und/oder Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages zu verlangen. Geschieht dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist BauInvest nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). 


4.6 Erklärt der Kunde vor Leistungserbringung ohne Rechtsgrund den Rücktritt vom Vertrag oder verweigert er die Annahme der Leistung endgültig ohne Rechtsgrund, kann BauInvest Schadenersatz in Höhe von 50 % der Auftragssumme wegen Nichterfüllung verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens der BauInvest bleibt unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass BauInvest überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.



5. Mitwirkungspflicht des Kunden


5.1 Der Kunde wird BauInvest bei der Erbringung der Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Dem Kunden obliegt insbesondere die Bereitstellung der für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen. Des Weiteren muss der Kunde BauInvest den freien und gefahrlosen Zugang zum Objekt ermöglichen. Außerdem hat der Kunde sicherzustellen, dass vor Erbringung der Leistungen alle Arbeiten sonstiger von ihm beauftragter Handwerker und/oder Dienstleister abgeschlossen sind. 


5.2 Wenn der Kunde seinen vorstehenden Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht nachkommt und dies dazu führt, dass ggf. vereinbarte Termine der Leistungserbringung seitens BauInvest nicht mehr eingehalten werden können, verlieren entsprechende Terminvereinbarungen ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind, unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung von BauInvest, neue Leistungstermine zu vereinbaren. Der Kunde ist darüber hinaus zum Ersatz von Mehraufwendungen verpflichtet, die BauInvest durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten entstehen. BauInvest wird den entstehenden Mehraufwand gemäß seiner aktuellen Stundensätze gegenüber dem Kunden in Rechnung stellen. BauInvest wird den Kunden schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung oder Nachbesserung der jeweiligen Mitwirkungspflichten auffordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist BauInvest berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, sofern BauInvest dies zuvor mit der Nachfristsetzung schriftlich angedroht hat. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.



6. Sonstige Pflichten des Kunden


6.1 Die von Bauinvest im Rahmen der Auftragserfüllung eingestellten Einrichtungsgegenstände sind von dem Kunden pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände sind nicht zur Benutzung durch den Kunden bestimmt. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände aus dem Objekt zu entfernen.


6.2 Der Kunde hat ihm überlassene Einrichtungsgegenstände bei Anlieferung auf Vollständigkeit und offensichtliche Schäden zu überprüfen. Über die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände wird ein Protokoll gefertigt. Offensichtliche Mängel sind auf dem Protokoll zu vermerken. Die Mängelrüge bezüglich offensichtlicher Mängel, die nicht auf dem Protokoll vermerkt sind, ist ausgeschlossen.


6.3 Sofern von BauInvest Pflanzen zur Verfügung gestellt werden, sind diese von dem Kunden in regelmäßigen Abständen zu gießen, soweit nichts anderes vereinbart ist.


6.4 Der Kunde duldet zur Durchführung der Leistung Eingriffe in die Substanz des Objekts, insbesondere die Einbringung von Nägeln und Bohrlöchern. BauInvest wird diese Eingriffe auf das erforderliche Maß beschränken. Nach Beendigung des Vertrages besteht keine Verpflichtung zur Entfernung oder zum Rückbau der vorgenommenen Eingriffe oder zur Leistung von Schadensersatz durch BauInvest. Die Vornahme baulicher Veränderungen erfolgt nur nach Zustimmung durch den Kunden.


6.5 Nach Beendigung der vereinbarten Mietzeit hat der Kunde BauInvest die zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände in dem übernommenen Zustand zurückzugewähren. Soweit die Gegenstände bei Rückgabe verschmutzt sind und der Kunde die Reinigung vor Rückgabe unterlassen hat, ist BauInvest berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen.



7. Haftung des Kunden und Kaution


7.1 Der Kunde hat Beschädigungen an den Einrichtungsgegenständen während der Mietzeit unverzüglich gegenüber BauInvest anzuzeigen. Bei Verlust, Zerstörung oder nicht reparaturfähiger Beschädigung der Einrichtungsgegenstände hat der Kunde BauInvest den Zeitwert zzgl. der Wiederbeschaffungskosten (z.B. Versand- oder Transportkosten) zu erstatten. Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, hat der Kunde ebenfalls den Zeitwert zzgl. der Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen.


7.2 Für die ihm durch BauInvest zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände leistet der Kunde auf Verlangen der BauInvest eine Barkaution bis zur Höhe der Hälfte der für die Mietzeit vereinbarten Auftragssumme. Die Kaution ist sofort fällig. BauInvest steht bis zur vollständigen Zahlung der Kaution durch den Kunden ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der zur Verfügung zustellenden Einrichtungsgegenstände zu.



8. Haftung von BauInvest


8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet BauInvest bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.


8.2 Auf Schadensersatz haftet BauInvest – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BauInvest, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von BauInvest jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden BauInvest nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit BauInvest einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.


8.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn BauInvest die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.



9. Fotoaufnahmen und Nutzungsrechte


9.1. Der Kunde erteilt BauInvest die unwiderrufliche Erlaubnis, Fotos von den Innenräumen des Objekts vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu machen und diese unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen zu nutzen und zu veröffentlichen. Der Name des Kunden oder die Anschrift des Objekts werden in diesem Zusammenhang nicht veröffentlicht. 


9.2. Darüber hinaus erteilt der Kunde BauInvest die Erlaubnis, den Angebotspreis des entsprechenden Objekts sowie den nach der Auftragserledigung erzielten Kaufpreis im Zusammenhang mit Fotos der durchgeführten Leistungen zu veröffentlichen. Auch in diesem Zusammenhang wird weder der Name des Kunden noch die Anschrift des Objekts veröffentlicht.


9.3. Im Gegenzug stellt BauInvest dem Kunden eine Auswahl der aufgenommenen Fotos in digitaler Form zur Verfügung und räumt ihm diesbezüglich ein einfaches (nicht exklusives), räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. 



10. Rechtswahl und Gerichtsstand


10.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen BauInvest und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.


10.2 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von BauInvest. BauInvest ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Geschäftssitz des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.



11. Schlussbestimmungen


11.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


11.2 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von BauInvest auf Dritte übertragen.


11.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.




Stand: 08/2021 - BauInvest Niederrhein UG

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